Das Europäische Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI) hat die technische Spezifikation TS 104 275 veröffentlicht, die das Risiko verringern soll, dass generative KI-Systeme schädliche Deepfakes erzeugen. Das Dokument wurde vom Technischen Ausschuss für die Sicherung künstlicher Intelligenz (TC SAI) erarbeitet und am 29. Oktober 2026 vorgestellt. Es schlägt vor, Deepfake-Prävention als Sicherheits- und Governance-Aufgabe zu behandeln — nicht nur als Erkennungsproblem, nachdem Inhalte bereits kursieren.
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Dieser Perspektivwechsel ist der Kern der Norm. Statt sich darauf zu konzentrieren, manipuliertes Material nach der Veröffentlichung zu erkennen, ordnet die TS 104 275 Schutzmaßnahmen entlang des gesamten Lebenszyklus des KI-Systems an, in fünf Phasen: sicheres Design, Entwicklung, Bereitstellung, Wartung und Außerbetriebnahme. Entwickler und Betreiber sollen so mit praktischen Maßnahmen zeigen können, wie sie Risiken mindern — und die Verantwortlichkeit derjenigen stärken, die solche Systeme bauen und betreiben.
Was die Norm verlangt
Zu den vorgesehenen Maßnahmen gehören die Erkennung möglicher missbräuchlicher Nutzungen vor der Veröffentlichung, Verfahren zur menschlichen Prüfung und Intervention, Inhaltsfilterung, Kennzeichnung KI-generierter Inhalte und Warnhinweise für Nutzer. Der Text sieht außerdem vor, neue Bedrohungen zu beobachten, Vorfälle zu untersuchen, Schutzmaßnahmen zu aktualisieren sowie Dokumentation und Aufzeichnungen zu führen — ein Paket gegen Betrug, Identitätsdiebstahl, Desinformation und andere täuschende Nutzungen synthetischer Bilder, Videos und Audios.
Wie die Risikominderung nachgewiesen wird
Ein weiteres Merkmal ist die Bewertung: Die Spezifikation enthält Testszenarien und Bestehens-/Nichtbestehenskriterien, damit Organisationen prüfen können, ob die Risikominderung tatsächlich eingetreten ist, statt sich nur auf allgemeine Zusagen zu verantwortungsvoller Entwicklung zu verlassen. Das Dokument baut auf der Norm EN 304 223 auf, die grundlegende Cybersicherheitsanforderungen für KI-Modelle und -Systeme festlegt, und unterstützt nach Angaben des ETSI Ziele des KI-Gesetzes der Europäischen Union.
„Schädliches, irreführendes und illegales Deepfake-Material wie missbräuchliche Bilder oder betrügerische Produktseiten kann durch den Missbrauch legaler und handelsüblicher Software entstehen“, sagte Alex Cadzow, Berichterstatter und Sekretär des ETSI TC SAI. Seiner Ansicht nach brauchen Organisationen, da Deepfakes immer verbreiteter werden, deutlich früher Unterstützung beim Umgang mit den Risiken — beginnend damit, wie generative KI-Systeme konzipiert werden. Eine Grenze ist zu beachten: Es handelt sich um eine technische Spezifikation, nicht um ein Gesetz, und sie schafft für sich genommen keine Sanktionen; ihre Rolle ist es, Entwicklern und Betreibern generativer KI eine praktische, überprüfbare Referenz zu bieten.
Bildnachweis: ETSI-Logo, via ILNAS (Portal für öffentliche Dienste Luxemburgs), Seite des ETSI-Ausschusses. Das Bild zeigt die Normungsorganisation selbst, nicht die Spezifikation.
Quellen: ETSI TS 104 275 V1.1.1 (offizielles Dokument); Telecoms.com (29.10.2026); Biometric Update (30.10.2026).
Transparenz: Dieser Artikel wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt und mit öffentlichen Beiträgen auf X sowie Quellen aus dem Internet abgeglichen. Wir empfehlen, die Originalquellen für weitere Details zu konsultieren.
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